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Betriebsverpachtung,7g EStG

Seit dem 01.01.2004 verpachtet unser Mandant (GmbH1) ihr gesamtes AV (u.a. Fahrzeuge und Transportmittel, keine Grundstücke) an eine Spedition (GmbH2). Die GmbH2 ist zu 100% an der GmbH1 beteiligt. Das Personal der GmbH1 wurde am 01.01.2004 von der GmbH2 übernommen. Die GmbH1 hat die Spedition ursprünglich selbst betrieben. Die Verpachtung des AV erfolgt in Rahmen eines einheitlichen Pachtvertrags, in dem die einzelnen Gegenstände aufgezählt werden. Zurückbehalten und nicht verpachtet wird nichts. Es wird alles verpachtet. Für die Verpachtung wird ein pauschaler Pachtzins gezahlt. Wir sehen hier eine Betriebsverpachtung im Ganzen und damit keine Möglichkeit einer Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5EStG. Teilen sie unsere Meinung?
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