Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Liquidation GmbH,Verkauf mit aufschiebender Bedingung,Gewinnausschüttungen

Ich betreue eine GmbH, die sich seit dem 01.01.2023 in Liquidation befindet. Im September hat sie einen Kaufvertrag über eine im Betriebsvermögen befindliche Immobilie geschlossen (Kaufvertrag vom 20.09.2022). Da sich die Gebäude auf einem Erbpachtgrundstück befinden, das der Stadt gehört, musste die Stadt dem Verkauf zustimmen. Diese Zustimmung hat sich nun leider bis zum 10.02.2023 hingezogen. Im Kaufvertrag steht folgender Passus: „Wird eine zum Vollzug des Vertrags erforderliche behördliche Genehmigung versagt oder nur unter einer Auflage oder Bedingung erteilt, so steht den dadurch belasteten Beteiligten ein Rücktrittsrecht zu innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Entscheidung der Verwaltungsbehörde.“ Nach Erteilung der Zusage im Februar 2023 ist der Kaufpreis inzwischen geflossen. Meine Frage ist nun, ob es möglich bzw. notwendig ist, den Gewinn aus der Immobilienveräußerung im Jahr 2022 zu erfassen. Zum Zeitpunkt der Aufstellung der Bilanz ist mir ja bekannt, dass die Genehmigung erteilt und der Verkauf vollzogen wurde. Andererseits habe ich zumindest handelsrechtlich Bedenken, den Verkauf im Jahr 2022 zu erfassen. Meine Mandantin hat natürlich auch noch bis Februar 2023 die Grundbesitzabgaben und die Erbpacht getragen, die als Betriebsausgaben zu berücksichtigen sind. Die Frage stellt sich vor allem deswegen, weil der Geschäftsführer/Liquidator der GmbH natürlich gerne den Gewinn ausschütten möchte, was ja während des Sperrjahrs nicht ganz so einfach ist. Wenn die Veräußerung ertragsteuerlich im Jahr 2022 berücksichtigt werden kann, darf dann der Gewinn des Jahres 2022 (zumindest teilweise) im Sperrjahr ausgeschüttet werden? Das Sperrjahr beginnt am 17.01.2023, da erst an diesem Tag die Eintragung der Liquidation erfolgt ist. Oder dürfen im Jahr 2023 keinerlei Ausschüttungen vorgenommen werden, so dass eine Ausschüttung bzw. Schlussauskehrung erst im Jahr 2024 erfolgen kann? Zur Info: Bis auf meine Rechnung bestehen keine Verbindlichkeiten mehr und auch alle Forderungen wurden eingezogen. Es ist nicht mit einer weiteren Inanspruchnahme zu rechnen.
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen