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Darlehen,Gesellschafterdarlehen

Alleingesellschafterin A hat 2019 eine GmbH gegründet, mit der sie bewegliches Anlagevermögen vermietet: Wegen Neubeginn und Corona hat sie 2019–2022 Verluste bei stetig steigendem Umsatz erzielt. Das Anlagevermögen hat sie mit einem Gesellschafterdarlehen finanziert. Jetzt benötigt sie zur Geschäftsausweitung einen Bankkredit, will aber zur Verbesserung ihres Eigenkapitals eine Kapitalrücklage bilden durch Einbringung ihrer Darlehensforderung in eine Kapitalrücklage. Frage: Besteht das Risiko, dass wegen der vergangenen Verluste und der entstandenen bilanziellen Überschuldung das Finanzamt den Teilwert der Darlehensforderung mit Euro 0 ansetzt, zumal im Anlagevermögen keine wesentlichen stillen Reserven enthalten sind? Könnte mE der Fall sein und wenn ja, kann man durch eine positive Unternehmensbewertung eine Werthaltigkeit herstellen, weil die Umsätze weiter steigen und künftig voraussichtlich hohe Gewinne erzielt werden, auch wegen der geplanten Geschäftsausweitung?
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