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Fondsbesteuerung,Steuererklärung,Teilfreistellung

Eine GmbH hat ein umfangreiches Wertpapierportfolio, auch mit Investmentanteilen/Fonds. Die Höhe des steuerfreien Anteils richtet sich nach der Art des Fonds: Für Privatanleger in Aktienfonds sind 30 Prozent steuerfrei, in Mischfonds 15 Prozent und in offenen Immobilienfonds 60 Prozent; bei offenen Immobilienfonds mit Anlageschwerpunkt im Ausland sind es 80 Prozent. Was gilt, wenn diese Fonds von einer GmbH gehalten werden? Das erste Problem ist schon bei der Verbuchung, da gibt es im Kontenrahmen bei der DATEV Probleme für die unterschiedliche Verbuchung der Fonds, denn es gibt gar keine entsprechenden (vorbelegten) Konten. Wie müssen diese Fonds dann in der Körperschaftsteuererklärung erklärt werden, gibt es hier spezielle Felder, in die hier Erträge einzutragen sind?
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