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Kündigung,Ergebnisabführungsvertrag

Mein Mandant überlegt einen Ergebnisabführungsvertrag, der bereits länger als 5 Jahre läuft (fristlos) zu kündigen. Für welchen Veranlagungszeitraum treten die steuerlichen Wirkungen ein, wenn diese Kündigung im laufenden Kalenderjahr ausgesprochen wird (ggfs. am 30.12.2023 mit sofortiger Wirkung). Kann also die Kündigung erst am Ende des Jahres ausgesprochen werden und die Wirkung noch in diesem Jahr für das gesamte Jahresergebnis eintreten?
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