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vGA,Zinsen

Eine GmbH hat dem Gesellschafter ein auf 5 Jahre befristetes Darlehen in Höhe von Euro 150.000,00 Euro ohne Sicherheiten gewährt. Hierfür werden 2% Zinsen berechnet. Es handelte sich bei der Darlehensgewährung um einen Zeitpunkt in der Niedrigzinsphase. Die GmbH hätte das Geld bei der Bank nur zu einem schlechteren Zins anlegen können und hat somit auch profitiert. Der Gesellschafter ist absolut solvent und könnte sich diesen Betrag sonst auch aus dem Gewinnvortrag ohne Probleme ausschütten. Für die GmbH besteht somit kein Risiko. Nach 5 Jahren wurde das Darlehen komplett zurückgezahlt. Im Rahmen einer Betriebsprüfung diskutieren die Betriebsprüfer nun über verdeckte Gewinnausschüttungen in Höhe von 4,5% Zinsen unter Hinweis auf die BFH-Urteile I-R-27/20 und I-R-62/17, die unseres Erachtens nicht auf unseren Fall passen, da in einem Fall der Schuldner sogar insolvent wurde. Gibt es Argumente dagegen? Stichworte reichen
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