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Spende als Betriebseinnahme,§§ 57,58 AO

Die A-GmbH betreibt ein Kinderheim. Die GmbH ist nicht als gemeinnützig anerkannt und wird staatlich gefördert. Die A-GmbH möchte gerne eine freiwillige Geldzuwendung von dritter Seite annehmen. Fragen: 1. Ist die Geldzuwendung bei der GmbH als Betriebseinnahme zu erfassen? 2. Unter welchen Voraussetzungen kann ein schenkungsteuerlicher Vorgang vorliegen? 3. Kann es zu einer Besteuerung kommen, wenn das Geld zunächst auf dem Konto des Gesellschafters eingeht, der es sodann in vollem Umfang auf das Konto der GmbH weiterleitet? 4. A überlegt eine gemeinnützige Stiftung oder einen gemeinnützigen Förderverein zu errichten, der die Mittel entgegennimmt und damit das Kinderheim fördert. Inwieweit stellen Gelder, die die A-GmbH von einer gemeinnützigen Stiftung bzw. einem Förderverein erhält, Betriebseinnahmen dar? Kann die gemeinnützige Organisation den Spendern steuerlich abzugsfähige Spendenbescheinigungen ausstellen?
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