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DBA Zypern,Geschäftsleitung

Sehr geehrte Damen und Herren, es geht um folgenden Sachverhalt: Unser Mandant (natürliche Person) möchte in Zypern eine Limited gründen, an der er 100% der Anteile hält. Die Ansässigkeit laut DBA unseres Mandanten ist unstreitig in Deutschland. Ein Wohnsitz oder andere Verbindungen nach Zypern bestehen nicht. Die Limited soll in Zypern Immobilien erwerben und dort vermieten. Die Mieterträge werden demnach von der Limited in Zypern vereinnahmt. Unser Mandant plant, dass die gegründete Limited in Zypern eine Betreibergesellschaft beauftragt, die die Immobilen im Air-BnB-Modell vermieten soll. Hierzu folgende Fragen: 1) Würde durch einschalten der Betreibergesellschaft, die alle wesentlichen Aspekte der Vermietung übernimmt, eine Betriebsstätte in Deutschland (Ort der Geschäftsleitung durch Ansässigkeit des Geschäftsführers in Deutschland) vermieden? 2) Die Erträge aus der Vermietung wären unserer Ansicht nach ausschließlich in Zypern durch die Limited zu versteuern. Ist das so korrekt? 3) Ein eventueller Veräußerungsgewinn bei Veräußerung der Anteile an der Limited wären in Deutschland nach § 17 EStG steuerpflichtig. Korrekt?
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