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Anerkennung Verträge,Darlehen

Geschäftsführer einer GmbH gewährt dieser einen Kredit über 100.000,00 Euro. Gesellschafter sind die Eltern des Geschäftsführers. Hierbei wurde folgendes vereinbart: (1) Die Parteien vereinbaren eine Darlehens-Vereinbarung. Partei 1 gibt ein zeitlich befristetes Darlehen i.H.v. 100.000€ (2) Der Zinssatz beträgt 6,86% p.a. und ist jährlich fällig. Die Berechnung basiert auf einem marktgerechten Aufschlag i.H.v. von 3% gegenüber EURIBOR (per 23.10.: 3,86%) (3) Das Darlehen ist befristet bis zum 22.10.2024. (4) Die Vereinbarung ist beidseitig mit einer Frist von 4 Wochen kündbar. Andernfalls verlängert sich das Darlehen um ein weiteres Jahr. (5) Die Konditionen orientieren sich am aktuellen Marktzins-Niveau und vergleichbaren verfügbaren Darlehen im Markt und bei den aktuellen Finanzierungs-Partnern (z.B. Kreissparkasse, Santander). Ist für die Steuerliche Berücksichtigung der Zinsen als Betriebsausgaben bzw. der steuerlichen Berücksichtigung des Kredites das oben vereinbarte ausreichend? Vielen Dank Magdalena Missenich
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