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Verzicht Pensionszusage,Betriebliche bzw. gesellschaftliche Veranlassung

Fragestellung: Ist es möglich, die Pensionsrückstellung im Jahr 2023 sowohl handels- als auch steuerrechtlich aufwandswirksam aufzulösen, ohne dass Nachteile wie zum Beispiel eine verdeckte Gewinnausschüttung oder ein (fiktiver) Zufluss bei der Gesellschafter-Geschäftsführerin entstehen? Sachverhalt: In der Bilanz zum 31.12.2021 ist eine Pensionsrückstellung zugunsten der 100%igen Gesellschafterin und einzigen Geschäftsführerin ausgewiesen. Die Bilanz auf den 31.12.2022 ist noch nicht erstellt. Aber auch dort wird die Pensionsrückstellung fortgeführt. Die Pensionsrückstellung basiert auf dem Pensionsvertrag vom 01.12.2007 zugunsten von Frau L. Damals war sie noch bei der P GmbH angestellt und 10,16%ige Gesellschafterin. Die restlichen Anteile hielt ihr Ehemann. Diese Firma wurde im Jahr 2013 in die L GmbH verschmolzen. Die Pensionsrückstellung wurde fortgeführt. An der L GmbH hielt Frau L. vor der Verschmelzung 10 % der Anteile, nach der Verschmelzung 24,8 % und im weiteren Verlauf bis heute 100 %. Mehrheitsgesellschafter an der L GmbH war ihr Ehemann bis zu seinem Tod am 10.01.2014. Seit mehreren Jahren erwirtschaftet die L GmbH Verluste und in der Bilanz auf den 31.12.2021 weist die Gesellschaft erstmals einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag aus. Da die Gesellschaft zurzeit keinen Geschäftsbetrieb mehr aktiv ausübt, soll sie in naher Zukunft liquidiert werden. Die Personalkosten betreffen zu 100 % die Gesellschafter-Geschäftsführerin Frau L. Es gibt keine weiteren Angestellten. Um die Gesellschaft nicht weiter zu schwächen, wurde die Gehaltszahlung erstmals für Februar 2023 komplett eingestellt. Frau L. arbeitet nun ohne Entgelt (ehrenamtlich). Es gibt keine fremden Gläubiger. Unter Punkt 2.3 des Pensionsvertrags heißt es: „Das Ruhegehalt beträgt 60 % des vor dem Ausscheiden zuletzt bezogenen monatlichen Festgehalts …“. Ist die Pensionsrückstellung zum 31.12.2023 gegen einen Aufwandsposten aufzulösen, da Frau L. seit Februar 2023 ein Gehalt von 0 € bezieht? Bei Bedarf können wir Ihnen gerne den Pensionsvertrag zusenden.
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