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beschränkte KSt-Pflicht,ausländische Kapitalgesellschaft mit Einkünften aus VuV

Person aus Australien mit Wohnsitz dort hat eine Kapitalgesellschaft Limited gegründet. Hierbei handelt es sich um eine sog. Pensionsgesellschaft nach australischen Recht. Die Gesellschaft kann Aktien, Grundstück etc. erwerben, hieraus Einkünfte erzielen, und diese dienen dann der Altersvorsorge des Gesellschafters. Sachverhalt: Im Jahr 2015 hat diese Limited in Berlin ein Apartment erworben, welches vermietet wird. Bis jetzt wurden die Gewinne in Australien versteuert. Die deutsche Besteuerung haben die Gesellschafter aus Unwissenheit nicht berücksichtigt. Gemäß unseren Recherchen unterliegen allerdings die Einkünfte der Kapitalgesellschaft aus der Vermietung der deutschen Besteuerung, in diesem Fall der Körperschaftsteuer. Steuererklärungen müssten somit ab dem Jahr 2015 für die Gewinne in Deutschland abgegeben werden. Im Jahr 2015 entstand ein Verlust, ab 2016 entstanden entsprechend Gewinne. Fragen: – Sind unsere Überlegungen richtig? – Kann für 2015 noch eine Steuererklärung abgegeben werden, um die Verluste in den Gewinnvortrag zu bekommen? – Gibt es Weiteres zu bedenken?
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