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Abfindung Pensionszusage,Anpassung Vertrag und vGA

Gesellschafter-Geschäftsführer (100 % Kapitalanteil) hat Pensionszusage mit Abfindungsklausel auf Basis § 6a Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 EStG. Er hat eine Pensionsrückdeckung abgeschlossen auf Basis handelsbilanzrechtlicher Werte. Nunmehr möchte er das Unternehmen auf seine Kinder übertragen und gleichzeitig als Geschäftsführer ausscheiden. Die Pension soll im Rahmen einer Kapitalabfindung abgegolten werden. Es ergibt sich nunmehr eine beachtliche Differenz zur Berechnung der Abfindung und der seitens der Versicherung auszuzahlenden Rückdeckung von mehr als 200.000 €. Der Gf-Gesellschafter war bisher der Ansicht, das seine Kapitalabfindung sich in etwa auf die Höhe der Rückdeckungsversicherung beläuft. Die handelsrechtliche Rückstellung bewegt sich in etwa auf der Basis der Rückdeckungsversicherung. Er möchte nunmehr seinen Vertrag dahingehend ändern, dass die Kapitalabfindung mit einem Zinssatz von 2,8 % angesetzt wird, mindestens sich aber in der Höhe des § 6a Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 EStG bewegt. Auf dieser Berechnungsgrundlage wäre die Kapitalabfindung fast in der Höhe der handelsrechtlichen Rückstellung. Kann er eine solche Änderung in einem Nachtrag zur Pensionszusage umsetzen? Könnte die Auszahlung auf dieser Basis eine vGA auslösen trotz einer vorzunehmenden Lohnversteuerung?
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