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verdeckte Einlage,Bitcoins

A ist alleiniger Anteilseigner der A-GmbH. A überlässt der A-GmbH Bitcoins, die er seit mehreren Jahren besitzt. Die A-GmbH nutzt die Bitcoins für ein Investment mit einem fremden Dritten. Die dritte Person bekommt die Bitcoins überwiesen, soll diese investieren und anschließend mit Rendite auskehren. Frage: 1.) Wie ist der Vorgang im Jahr der Hingabe der Bitcoins zu würdigen? 2.) Im Jahresabschluss der A-GmbH ist keine Erfassung des Vorgangs erfolgt. Ist die Bilanz zu korrigieren?
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