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Organschaft,GAV,Gewinnabführungsvertrag

Wird die Gewinnabführung körperschaftsteuerlich für 2022 noch anerkannt, wenn der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag im Jahr 2023 durch eine Anteilsveräußerung beendet wird, bevor der Jahresabschluss erstellt wurde und somit die Gewinnabführung durchgeführt werden konnte?
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