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verdeckte Gewinnausschüttung,angemessener Zins

Sehr geehrte Damen und Herren, ein beherrschender Gesellschafter Geschäftsführer gewährt der Gesellschaft am 18.07.2018 ein Darlehen über 175tsd. Euro zu 4% Zins. Das Darlehen ist unbesichert. Die Tilgung des Darlehens hat spätestens nach Ablauf von 10 Jahren zu erfolgen, die Zinszahlung erfolgt monatlich. Das Darlehen wurde zur Stärkung der Betriebsmittel gewährt. Bereits im Jahre 2014 wurde zu den gleichen Konditionen ein Darlehen in gleicher Höhe vom Gesellschafter gewährt. Zum Ende des Jahres 2018 betrug der Saldo des Girokontos der GmbH 220.538 Euro, d.h. ohne die Gewährung der beiden Darlehen, müsste die Gesellschaft ein KK-Kredit mit einem Zinssatz von 7% in Anspruch nehmen. Das Finanzamt sieht den marktüblichen Darlehenszinssatz gemäß Zinsstatistik der Deutschen Bundesbank bei 2% und betrachtet in der Folge die Zins-Differenz von 2% (4% zu den angemessenen 2%) für das im Jahre 2018 neu gewährte Darlehen als VGA. Wir können der Argumentation der Finanzverwaltung nicht ansatzweise folgen, da das Darlehen unbesichert ist. Für eine Stellungnahme Ihrerseits mit Fundstellenangabe danken wir Ihnen. Mit freundlichen Grüßen
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