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Teilwertabschreibung,Krypto

Die A-GmbH hat zum 31.12.2021 einen Bestand an Kryptowährung Bitcoin in Höhe von 100.000 Euro bilanziert. Die historischen AK Mitte 2021 betrugen 110.000 Euro. Käufe, Verkäufe und sonstige Aktivitäten erfolgten 2022 nicht. Zum 31.12.2022 liegt ein Ausdruck der Krakenbank mit einem Bestand an Kryptowährung Bitcoin von 40.000 Euro vor. Der Bestand an Euro wird wie im Vorjahr mit 700 Euro ausgewiesen, da es im Jahr 2022 keine Bewegungen gab. Der Ausweis erfolgte in der Bilanz zum 31.12.2022 mit 40.000 Euro als immaterielles Wirtschaftsgut. Die Wertminderung wurde als sofort abzugsfähige Betriebsausgabe auf dem Konto Abschreibungen immaterielle Wirtschaftsgüter gebucht. Frage: Ist der Ausweis zum 31.12.2022 handels- und steuerrechtlich korrekt?
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