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Gewinnabführung,Steuer

Meine Mandantin hat eine Holding gegründet und im Rahmen einer Einbringung vier Tochter-GmbHs zu jeweils 100 % aufgenommen (Stichtag 01.05.2022). Es wurden Gewinnabführungsverträge für alle Töchter geschlossen. Steuerlich gelten diese erst ab 2023, aber tatsächlich muss ja bereits für 2022 der ganze Gewinn abgeführt werden. Meines Erachtens entsteht hier eine vGA. Wie ist das zu behandeln? Ist die vGA anzumelden? Ist die darauf entstehende KESt auf die KSt der Holding anrechenbar?
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