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nicht gemeinnütziger Verein,ideeller Bereich,Erbschaft

Unser Mandant, ein nicht gemeinnütziger Verein, eingetragen im Vereinsregister, hat in 2021 eine Erbschaft (Wohngebäude der Verstorbenen, selbst bewohnt, Lebensversicherung, etwas Schulden) erhalten. Das Wohnhaus mit Garten wurde in 2/2022 verkauft. Ist es korrekt, dass die Erbschaft, als Spende dem ideellen Bereich zugeordnet wird und damit in 2021 keine Körperschaftsteuer auslöst? Unterliegt der Verkauf in 2022 der Körperschaftsteuer? Wenn das geerbte Gebäude in 2021 (Erbschein + Eintragung im Grundbuch Okt. 21) mit dem Teilwert (=Verkaufspreis 2022) als Spende eingebucht würde, würde sich kein Veräußerungsgewinn errechnen und somit keine Körperschaftsteuer ergeben. Kann der Sachverhalt in dieser Weise verbucht werden?
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