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Tantieme,vGA

S und M sind Gesellschafter der R GmbH. Sie sind zu je 50% beteiligt. Bis zum 30.09.2022 was S der alleinige Geschäftsführer der GmbH, M lediglich Prokurist. Zum 01.10.2022 wurde M ebenfalls zum Geschäftsführer bestellt. Im Arbeitsvertrag des M war geregelt, dass er als Prokurist eine Tantieme von 5% des Ergebnisses erhält. Im Geschäftsführervertrag aus 09/2022 ist geregelt, dass M eine Tantieme von 25% (wie auch der S) erhält. Eine zeitanteilige Kürzung der Tantieme ist im Vertrag nur im Hinblick auf den Austritt aus der GmbH erfasst. Meine Frage: Kann dem M im Hinblick auf den Fremdvergleich die volle Tantieme von 25% gezahlt werden? Oder muss eine Aufteilung erfolgen: 5% von 9/12 des Ergebnisses sowie 25% von 3/12 des Ergebnisses? Ich danke Ihnen für eine Einschätzung der Sachlage
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