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verdeckte Einlage,Verzicht

Der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH (100 % Beteiligung) hat einen Gehaltsverzicht vereinbart. Grund: die schlechte finanzielle Lage der GmbH. Der Gehaltsverzicht wurde für vier Jahre vereinbart. Jahresgehalt: 24.000 € Die GmbH hat aus einem Darlehen an den Gesellschafter noch eine Forderung i.H.v. 100.000 €. Fragen: 1. Kann das kumulierte Gehalt nach vier Jahren (96.000 €) gegen das Darlehen (100.000 €) verrechnet werden, so dass eine Restschuld von 4.000 € verbleibt? 2. Unterliegt die Gehaltsverrechnung der Besteuerung? 3. Der Gesellschafter-Geschäftsführer überlegt, endgültig auf das Gehalt der letzten vier Jahre zu verzichten. Welche steuerlichen Folgen ergeben sich?
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