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Organschaft,Verlustübernahme,Überschuldung

Eine neu gegründete Holding H-GmbH beteiligt sich an der operativen O-GmbH. Gleichzeitig schließen die beiden Gesellschaften einen Gewinnabführungsvertrag. Bei der H-GmbH ist nur das Stammkapital eingezahlt. Die O-GmbH erwirtschaftet im ersten Organschaftsjahr Verluste. Fragen: 1. Wie ist der Verlust bei beiden Gesellschaften zu verbuchen? 2. Wie wirkt sich dies auf die Bonität der H-GmbH aus? 3. Kann es bei der H-GmbH durch die Verlustübernahme zu einer Überschuldung kommen?
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