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gGmbH,Sachbezug

Wir betreuen eine gemeinnützige GmbH im Bereich der Ausbildung. Es sind zwei Geschäftsführer tätig, einer ist vollständig für den Schulbetrieb zuständig, der andere übernimmt die sonstigen Aufgaben (Organisation, Caféteria etc.). Bei der Ermittlung der Einnahmen aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb haben wir unterstellt, dass der Sachbezug für den PKW nur zu 50 % bei den Einnahmen zu berücksichtigen ist, da eben der 2. GF nur für den Schulbetrieb zuständig ist. Insgesamt sind dann nach unserer Berechnung die Einnahmen unter der Grenze § 64 Abs. 3 AO. Das Finanzamt ist nun mehr der Meinung, den Sachbezug zu 100 % zu berücksichtigen, demnach wären die Grenze des § 64 AO überschritten. Wir bitten um kurze Stellungnahme.
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