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§ 8 Abs. 1 KStG i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG,§§ 250,255 HGB,Baukostenzuschuss

Unsere Mandantin (eine GmbH) hat erheblichen Grundbesitz, mit welchem Sie handelt, welchen Sie aber auch vermietet. Im Zuge der Vermietung wurde einem Mieter ein Baukostenzuschuss in Höhe von 100 T€ gewährt. Der Mieter hat auf seine Rechnung die entsprechenden Handwerker beauftragt und beglichen, diese Rechnung an unsere Mandantin weiter gereicht und diese hat dann Zug um Zug den Baukostenzuschuss an den Mieter ausgehkehrt. Wie ist der gezahlte Baukostenzuschuss bei der GmbH im Jahresabschluss zu behandeln? RAP über die Laufzeit des Mietvertrages? Direkter Aufwand? Macht es einen Unterschied ob die vom Mieter durchgeführten Maßnahmen Erhaltungs- oder Herstellungsaufwand darstellen? Wie ist es, wenn sich unser Mandant noch in der "kritischen" 3-Jahres-Frist gemäß § 6 Abs. 1 N.r 1a EStG befindet?
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