Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

§ 14 KStG,Abführungssperre nach § 268 Abs. 8 HGB,Bildung von Gewinnrücklagen im Rahmen einer Organschaft

Die Organgesellschaft wird im Jahr 01 einen Jahresüberschuss in Höhe von 1 Mio. € realisieren. Bei der Organgesellschaft werden Anteile an Investmentfonds für die Vermögensverrechnung nach § 246 Abs. 2 S. 2 HGB herangezogen. Aufgrund der Bewertung mit dem Zeitwert der Investmentfondsanteile wird im Jahr 01 ein Gewinn in Höhe von 100 T€ realisiert werden. Ist es für Zwecke des § 14 KStG schädlich, wenn die Organgesellschaft die 100 T€ in eine Gewinnrücklage einstellt? Oder muss die Organgesellschaft zwingend 1,1 Mio. € an den Organträger abführen?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen