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§ 8b KStG,Darlehensvergabe,Schwestergesellschaft

Mdt ist 100%iger Anteilseigner einer Holding GmbH, die wiederum die Anteile mehrerer GmbHs mit unterschiedlichen Unterehmensgegenständen zu jeweils 100 % hält. Die Kapitalausstattung in den Gesellschaften ist unterschiedlich hoch (reicht von 6stellig bis gar kein Kapital). Aufgrund der unterschiedlich hohen Kapitalausstattung ist es erforderlich, dass Gelder zwischen den Gesellschaften transferiert werden. Hierfür stehen meiner Meinung nach folgende Möglichkeiten zu Verfügung: 1) als oGA zur Holding, führt jedoch zur 5%igen Steuerpflicht und Weiterreichung als Darlehen von der Holding, 2) Darlehensverträge zwischen den GmbHs. Welche Kriterien gelten hier für die steuerliche Anerkennung (wäre unverzinslich möglich)? Es steht die bisher unbestätigte Auffassung eines Juristen für Gesellschaftsrecht im Raum, welcher der Ansicht ist, bei einer Holdingstruktur sei es ohne weiteres möglich, zwischen den Gesellschaften Gelder zu transferieren, ohne hier besondere Aspekte beachten zu müssen (ohne Zins ohne Vertrag). Ich habe diese Auffassung in der Literatur leider nicht bestätigt gefunden. Frage: Welche Möglichkeiten gibt es, die GmbHs innerhalb der Holding mit Kapital durch deren Schwester-GmbHs auszustatten, und welche Kriterein sind erforderlich, damit diese dann auch steuerrechtlich anzuerkennen sind?
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