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Bilanzierung unfertiger Arbeiten mit Währungsverlusten,Währungsverluste als Herstellungskosten,§ 6 EStG

Mandantin (GmbH) ist im Anlagenbau international tätig. Die entsprechenden Aufträge ziehen sich regelmäßig über viele Monate, z.T. mehrere Jahre. Mit den Kunden sind Anzahlungen vereinbart. Während der Projektlaufzeit werden dem jeweiligen Projekt zuordenbare Einzelkosten sowie Gemeinkosten in Handels- und Steuerbilanz aktiviert. Durch die politischen Umstände im letzten Jahr hat der US-Dollar relativ stark geschwankt, so dass Währungsaufwendungen entstanden sind, die teilweise (monetär) nicht realisiert worden sind. Können diese Währungsaufwendungen zu den jeweiligen Projekten aktiviert werden (handelsrechtlich/steuerrechtlich)? Gibt es Alternativen, diese Aufwendungen erfolgsneutral zu behandeln?
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