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gesellschafterbezogene Kapitalrücklage,Rückzahlung

Sachverhalt: GmbH mit zwei Gesellschaftern, A 90%, B 10%. B leistet eine Kapitalrücklage in 2018 in die GmbH und es wird eine Rückzahlungspräferenz zwischen den Gesellschaftern schriftlich vereinbart. Nun veräußert B seinen Anteil an A und möchte auch die Kapitalrücklage ausbezahlt bekommen. Frage: Wir sehen nur die Möglichkeit die "Rückzahlung" der Kapitalrücklage als Kaufpreisbestandteil zu definieren und so den eigentlichen Kaufpreis plus die RL an den B auszahlen zu lassen. Sehen Sie noch weitere Optionen? Sehen Sie steuerliche Risiken bei der oben geschilderten Variante? Vielen Dank vorab!
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