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Betriebsstättenbesteuerung,inländ. Betriebstätte,ausländ. Stammhaus

Eine französische SAS hat eine Zweigniederlassung in Deutschland. Diese ist auch im Handelsregister eingetragen. Das Problem ist, dass die Zweigniederlassung in Deutschland keine Rechtsgeschäfte abschließt und bisher keine Buchhaltung führt. Alle Ausgaben sowie Einnahmen werden über die französiche SAS abgewickelt. Aus der Buchhaltung der französichen SAS ist nicht ersichtlich welcher Gewinn in Deutschland generiert wird. Nun stellt sich die Frage welche Möglichkeiten es gibt den Gewinn in Deutschland zu ermitteln, um diesen der KSt und GewSt zu unterwerfen.
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