Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Wandeldarlehen,§ 8b KStG

guten Tag und folgende Frage mit der Bitte um Beantwortung: Die A GmbH hat der B GmbH ein wandelbares Darlehen gewährt. Nun wird aus der B GmbH die C GmbH ausgegliedert. In diesem Zusammenhang kann das Darlehen gewandelt werden, ganz oder teilweise. Der Mandant fragt mich nun folgendes: Welchen Beteiligungssatz sollten wir anstreben? Weniger als 5%? Oder zwischen 5 und 9,99%? Oder mehr als 10%? In Bezug auf das Teileinkünfteverfahren liegen die Voraussetzungen nicht vor, da die Beteiligung mehr als 25 % beträgt (und kein Beschäftigungsverhältnis existiert). Deshalb rätsele ich, was steuerlich diese unterschiedlichen Beteiligungssätze ausmachen könnten. Haben Sie eine Idee dazu, was ich hier möglicherweise übersehe? Der Mandant hat die Absicht, einen Teil des Gesellschaftsanteils weiterzuverkaufen, sobald eine erhebliche Wertsteigerung eingetreten ist, um die Darlehen, die er zur Finanzierung des Wandeldarlehens an B GmbH aufnahm, zu tilgen. Die weitere Frage lautet: Gibt es etwas steuerlich zu beachten, wenn das Darlehen in Stammkapital umgewandelt wird? Neben dem Darlehen an die B GmbH selbst können auch aufgelaufene und nicht ausgezahlte Zinsen umgewandelt werden. In der A-GmbH werden diese Zinsen als Forderung bilanziert, somit würde wohl die Forderung dann auch in eine „GmbH-Beteiligung an der C GmbH“ umzubuchen sein. Sehe ich das richtig? Vielen Dank im Voraus für Ihre Begutachtung und einen schönen Tag noch
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen