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Tantieme,75/25-Regel

Mandant (GmbH) hat zwei Gesellschafter: Ein Gesellschafter = Angestellter mit 50 % und zugleich Geschäftsführer Ein Gesellschafter = Angestellter mit 50 % (kein Geschäftsführer) Laut Verträgen steht den Gesellschaftern eine Tantieme in Höhe je 20 % zu (in Summe 40 %). Durch coronabedingte Überbrückungshilfen erwirtschaftete der Mandant ein außergewöhnlich hohes Ergebnis von rd. 900 T€ (vor Corona war das Ergebnis zwischen 50 T€ bzw. 190 T€ vor Steuern gelegen). Durch das hohe Ergebnis ergeben sich dadurch Tantiemeansprüche für jeden Gesellschafter von 191 T€. Grundgehälter der Gesellschafter bewegen sich bei 42 T€ bzw. 50 T€. Im Folgejahr wird es sehr wahrscheinlich ein ausgeglichenes Ergebnis ergeben; in Vorjahren gab es aufgrund Verwertung von Verlustvorträgen keine Tantiemeansprüche. Kann sich durch diese hohe Tantieme eine vGA ergeben, da die 75/25-%-Grenze deutlich überschritten wird? So ein hohes Ergebnis wird sich auch künftig nicht mehr ergeben und war allein durch die Überbrückungshilfen entstanden. In Taxpertise (Dok.-Nr. 67522) wurde diese Thematik auch schon mal abgehandelt, aber keine abschließende Aussage gemacht bzgl. des außergewöhnlich hohen Ergebnisses und dadurch hoher Tantiemen, wie das zu behandeln ist.
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