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Kapitalherabsetzung,Aktiengesellschaft

1. Wir haben eine AG mit Stammkapital 831.000 EUR, jetzt möchte man die AG in eine GmbH umwandeln. Das müsste ja ganz normal als Formwechsel zu Buchwerten möglich sein ohne steuerliche Auswirkung oder? Geht das auch rückwirkend? 2. Dann soll das Stammkapital auf 25.000 EUR herabgesetzt werden. Wie sind hier die steuerlichen Folgen? Man könnte vorhandene Verlustvorträge ausgleichen oder an die Anteilseigner auszahlen oder? Wir haben ein steuerliches Einlagekonto von 0 EUR. Die 831.000 EUR (abzgl. 25.000 EUR) könnten grds steuerfrei ausbezahlt werden oder? Aber es erfolgte die Einzahlung des STammkapitals nicht bar sondern wurde teiweise durch Einbringung von Geschäftsanteilen (Beteiligungen) erbracht. Ist dennoch eine steuerfreie Auszahlung möglich oder greift dann das Teileinkünfteverfahren?
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