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Investmentfonds,aktiver Ausgleichsposten,Teilfreistellung

Unsere Mandantin, eine GmbH, hat zum langfristigen Verbleib im Betriebsvermögen verschiedene Wertpapiere/Fonds gekauft. Diese befinden sich im Rahmen eines Sparplans mit monatlichen Einzahlungen in Anschaffung. Hierzu stellen sich folgende Fragen: Sofern es in den nachfolgend dargestellten Fragestellungen Unterschiede in der handels- und steuerrechtlichen Behandlung gibt, bitten wir Sie, uns diese darzustellen: Wie müssen diese Wertpapiere des Anlagevermögens im Rahmen des Jahresabschlusses bilanziell bewertet werden? Es sind jedes Jahr zwölf Käufe (Fondssparplan) zu verschiedenen Einstandspreisen vorhanden. Muss nun jeder einzelne Kauf extra bewertet werden? Kann jährlich ein Durchschnittspreis der Anteile ermittelt werden? Ab wann müssen/können die Anteile auf einen niedrigeren Wert abgeschrieben werden? Beim Kauf der Anteile wurde der Ausgabeaufschlag von der Bank erstattet. Wie ist dieser zu behandeln/zu buchen? Kann hier nur der „Nettobetrag“ als Zugang gebucht werden, oder muss der eigentliche Kurswert aktiviert und die Erstattung dann als Ertrag ausgewiesen werden? Weiterhin werden Bestandsprovisionen von der Bank ausgekehrt. Diese sind kapitalertragsteuerpflichtig. Müssen diese Auskehrungen wie Dividende oder Ausschüttung behandelt und gebucht werden? Wie sind hier die Fonds mit Teilfreistellung zu behandeln? Es wurde in verschiedene Fondsarten investiert. Wie ist die Versteuerung (Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer) und die entsprechende Verbuchung vorzunehmen bei: – Aktienfonds, – Investmentfonds ohne Teilfreistellung, – Mischfonds/sonstiger Investmentfonds, – offenen Immobilienfonds, – Geldmarktfonds, – Rentenfonds? Der Depotpreis wird für alle, auch für die teilweise steuerfreien Fonds erhoben. Muss dieser aufgeteilt werden in nicht abziehbare Aufwendungen/abziehbare Aufwendungen? Ist der Depotpreis dann grundsätzlich als Nebenkosten Geldverkehr zu buchen?
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