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§ 8c KStG,§ 8d KStG,schädlicher Beteiligungserwerb

Wir betreuen eine GmbH mit einem Umsatzvolumen von rd. 6,0 Mio €. Die GmbH hat in vergangenen Jahren z.T. erhebliche Verluste erwirtschaftet und weist nach den letzten Steuerbescheiden zur Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer folgende Verlustvorträge aus: – KöSt: rd. 250.000 € – GewSt: rd. 370.000 € An der Gesellschaft ist Gesellschafter A zu 100 % beteiligt. Daneben ist er auch alleiniger Geschäftsführer. Nun ist angedacht, dass A seinen 100%igen Gesellschaftsanteil auf seinen Neffen überträgt. In diesem Zusammenhang sind u.E. folgende ertragsteuerliche Fragen zu klären und zu begutachten: 1. Führt die 100%ige Anteilsübertragung unwiderruflich zum vollständigen Wegfall der gewerbe- und körperschaftsteuerlichen Verlustvortrag gem. § 8c KStG? 2. Wenn 1. mit Ja beantwortet wird, bestehen Möglichkeiten, über eine zeitliche Streckung der Anteilsübertragungen dies zu verhindern, z.B. in 4 Schritten zu je 25 %? 3. Wenn die zeitliche Streckung der Anteilsübertragungen möglich wäre, wie wäre der zeitliche Ablauf der Anteilsübertragungen? 4. Bestehen ansonsten andere Möglichkeiten über § 8d KStG den körperschafts- und gewerbesteuerlichen Verlustvortrag zu retten? 5. Sind bei der Anteilsübertragung auf den Neffen – Stichwort: nahe Angehörige – weitere steuerliche Implikationen zu beachten?
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