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Formwechsel,Gemeinnützigkeit

Sachverhalt: Ein gemeinnütziger eingetragener Verein, welcher mehrere Kindergärten betreibt, soll 2023 in eine gemeinnützige GmbH umgewandelt werden. Der Verein hat keinen Grundbesitz. Zurzeit wird der Formwechsel angestrebt. Der Verein verfügt über ein hohes Eigenkapital in Form von gebundenem Vermögen und Rücklagen gem. § 55 Abs. 1 Nr. 5 und 62 AO. – Welche Voraussetzungen sind daran geknüpft bzw. welche steuerlichen Abläufe sind zu beachten? – Wird der aktuelle Jahresabschluss bzw. eine Vermögensübersicht per 31.12.2022 benötigt?
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