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Verdeckte Einlage,§ 8 Abs. 3 S. 3 KStG,Geschäftschancenlehre und verdeckte Gewinnausschüttungen

Unser Mandant ist Generalvertreter (Bezirksdirektion) einer Versicherungsgesellschaft. Er ist als Einzelunternehmer tätig. Er erhält nunmehr von der Versicherungsgesellschaft die Erlaubnis, eine Versicherungsmakler-GmbH neben seinem Einzelunternehmen zu gründen. Er wird 100 % der Anteile der GmbH halten. Die Geschäftsführung erfolgt durch seine Ehefrau. Ein fremder Dritter wird mit zehn Wochenstunden bei der GmbH angestellt. 30 Wochenstunden ist dieser Dritte im EU des Mandanten tätig. Über die Makler-GmbH sollen Fremdverträge anderer Versicherungsunternehmen betreut werden und mittelfristig auf das Versicherungsunternehmen des EU umgeschichtet werden. Darüber hinaus sollen auch Geschäfte generiert werden, die der Versicherer des EU nicht abschließt. Letztlich dient die GmbH dazu, ... mittelfristig das EU erfolgreicher zu machen. Da jedoch in der Anfangsphase die Erträge der GmbH nicht ausreichen, möchte der EU pauschale Zuschüsse an die GmbH leisten. Sind diese Zuschüsse beim EU Betriebsausgaben und bei der GmbH Betriebseinnahmen?
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