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verdeckte Gewinnausschüttung,Darlehen

Ein mehrheitsbeteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer beabsichtigt, sich durch seine GmbH ein Darlehen gewähren zu lassen zu 1 %. Im Privaten möchte er bei der Bank den Betrag zu 3 % als Festgeld anlegen. Läge eine vGA vor, wenn er, a) den Darlehensbetrag besichern könnte, b) das Darlehen unbesichert gewährt würde?
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