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vGA,Darlehen,Absicherung

Ausgangslage: Es bestehen zwei Gesellschaften: Z GmbH & Co. KG (Z) Y GmbH & Co. KG (Y) Bei beiden GmbH & Co. KG´s sind die Eheleute M + F zu jeweils 50% als Kommanditisten beteiligt. Z gibt an Y ein Darlehen über 3.000.000,00 €. Fremdvergleichsgrundsätze sind bis auf Sicherheiten erfüllt. Sicherheiten werden nicht vereinbart. Frage: Wird das Darlehen vollumfänglich als verdeckte Gewinnausschüttung gewertet? Sind die Schuldzinsen bei der Y-GmbH & Co. KG abzugsfähig? Was kann im schlimmsten Fall passieren? Ändert sich an der Beurteilung etwas, wenn das Darlehen nicht von der Z-GmbH GmbH & Co. KG sondern von der Z-GmbH gewährt wird, an der auch M und F zu jeweils 50% beteiligt sind?
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