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Erwerb eigener Anteile,unzulässiger Erwerb,ohne erforderliche Rücklagen

Sehr geehrte Damen und Herren, wie benötigen Ihre Meinung zu folgendem Sachverhalt: Gesellschafter der A-GmbH zu je 25% sind die B-UG, die C-UG, die D-UG und die E-UG (Stammkapital 25.000,- EUR). Die A-GmbH hat keinen aktiven Geschäftsbetrieb, sondern ist Muttergesellschaft (Holding) von darunter hängenden Tochtergesellschaften (Beteiligung an den Tochtergesellschaften je 100%). Die A-GmbH hat daher keine offenen Rücklagen. Es existiert auch keine Kapitalrücklage. Die Tochtergesellschaften sind sehr werthaltig, so dass die A-GmbH in den kommenden Jahren mit sehr hohen Ausschüttungen rechnet. Zum 31.10.2023 soll die E-UG aus der A-GmbH ausscheiden. Dies soll dadurch geschehen, dass die A-GmbH die Anteile der E-UG erwirbt (Erwerb eigener Anteile). Kaufpreis für den Anteil der E-UG (6.250,- EUR des Stammkapitals) soll 3 Mio EUR sein. Zu folgenden Fragen bräuchten wir Ihre Antworten: 1.) Wie ist der Erwerb der eigenen Anteile in der Bilanz der A-GmbH darzustellen, wenn die A-GmbH keine (offenen) Rücklagen ausweist, mit denen der übersteigende Kaufpreis verrechnet werden kann? 2.) Wie wird der Erwerb eigener Anteile durch die A-GmbH aus körperschaftsteuerlicher Sicht behandelt? Besten Dank Ihnen vorab! Mit freundlichen Grüßen
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