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Ergebnisabführung trotz fehlender Organschaftsvoraussetzungen,Verdeckte Gewinnausschüttung (Kapitalertragsteuer),Schachtelbeteiligung bei Inlandsdividenden (§ 9 Nr. 2a GewStG)

Meine Mandantin, A-GmbH und Holding, KSt- und GewSt-pfl. in Dtl., hat im Rahmen einer steuerneutralen Umwandlung 4 GmbHs als Tochtergesellschaften aufgenommen. Alle 4 TG haben ihren Sitz in Dtl. und sind ebenfalls KSt- u. GewSt-pflichtig. Die A GmbH ist zu 100 % an allen 4 TGs beteiligt. Die Aufnahme der TG erfolgte zum 01.05.22; bis dahin war jeder der TG eigenständig seit mehreren Jahren tätig. Es wurden Gewinnabführungsverträge geschlossen, die ab dem 01.05.22 gelten, aber die Organschaft in der KSt und GewSt gibt es lt. Finanzamt erst ab dem 01.01.23. Es handelt sich ja dann für die Gewinne aus 2022 um eine vGA für die Holding. Wie ist diese vGA zu erklären? Wie hoch ist die KESt (25 % oder gilt hier die Regelung, dass nur 5 % nicht abziehbare Aufwendungen lt. § 8b KStG gekürzt werden)? Wie ist die GewSt zu berechnen? Ist die Anlage BEG auszufüllen? Wenn 25 % KESt zu zahlen sind, wann ist diese fällig? Wäre die KESt ggf. schon in 2022 zu bilanzieren? Wann wäre die KESt auf die KSt der Holding anrechenbar?
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