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Besserungsschein,Forderung

Meine Mandantin ist eine stark überschuldete GmbH. Die Darlehen stammen zu ca. 2/3 von ihren ausländischen (EU) Gesellschaftern, die in vollem Umfang seit mehreren Jahren Rangrücktrittserklärungen dazu abgeben. 1/3 der Darlehen stammt von einer inländischen Gesellschaft. Diese gehört u.a. dem Geschäftsführer meiner Mandantin (GmbH). Der Geschäftsführer ist bei meiner Mandantin ein Fremdgeschäftsführer und nicht an der GmbH beteiligt. Auch zu diesen Darlehen bestehen Rangrücktrittserklärungen. Es ist davon auszugehen, dass die Darlehen zum jetzigen Zeitpunkt wertlos sind. Weitere Außenstände bestehen nicht. Es ist ansonsten alles bezahlt. Um die GmbH weiterhin zu erhalten, da größere Aufträge ausstehen, aber sich noch verzögern, wird jetzt überlegt, auf einen Teil der Darlehen zu verzichten durch a) die ausländischen Gesellschafter (tschechische Gesellschaft) sowie b) die inländische Gesellschaft des Fremdgeschäftsführers. Die Darlehen wären dann auszubuchen und als Ertrag zu erfassen. Jetzt bringt meine Mandantin die Möglichkeit des Forderungsverzichts mit Besserungsschein für die Gesellschafter in die Betrachtung. Welche Voraussetzungen sind für meine Mandantin, die GmbH, an den Forderungsverzicht mit Besserungsschein geknüpft? Welche Risiken entstehen?
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