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Virtuelle Beteiligung,Gewinnauswirkung,Start-Up

Eine neu gegründete Start-Up-Firma gibt zum Erhalt von Investitionskapital virtuelle Anteile aus. Diese Anteile sind ein vertraglich gesichertes Recht auf einen Verkaufserlös entsprechend dem virtuellen Beteiligungswert bei einer Rückgabe der virtuellen Anteile. Beispiel: Start-Up-GmbH hat einen Anteilseigner mit einem Stammkapital von 25.000 €. Die GmbH-Anteile haben einen Wert von 100.000 €. Die Firma gibt einem Investoren virtuelle Anteile mit einem Beteiligungswert von 50 % aus. Der Investor zahlt dafür 100.000 €. Bei Rückgabe der Anteile ist die Firma 500.000 € wert. Der Investor erhält 250.000 € ausbezahlt. Fragen: 1. Stellt das Investitionskapital (im Beispielsfall 100.000 €) im Zeitpunkt der Zahlung beim Investor Betriebsausgaben dar? 2. Stellt das Investitionskapital (im Beispielsfall 100.000 €) im Zeitpunkt der Zahlung bei der Start-Up-GmbH Betriebseinnahmen dar? 3. Darf der Erlös aus der Ausgabe der virtuellen Anteile bei der Start-Up-GmbH mit laufenden Verlusten verrechnet werden? 4. Welche Literaturstellen lassen sich zu virtuellen Anteilen (keine Mitarbeiterbeteiligungen) finden?
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