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Inkongruente Gewinnausschüttung,Anerkennung

Sachverhalt: Der Mandant ist eine GmbH (zwei Gesellschafter als natürliche Person mit jeweils 50% der Anteile (A u. B). Der Mandant möchte sich gerne mit einem anderen Einzelunternehmen verschmelzen. Das Einzelunternehmen gehört derzeit dem Vater C. Der Sohn D soll es weiterführen und an der verschmolzenen GmbH beteiligt sein. Aufgrund der Vermögens-, Umsatz- und Gewinnverteilung der einzubringenden Anteile müssten die Gesellschaftsanteile an der neuen bzw. verschmolzenen GmbH eigentlich wie folgt aussehen: - D 62,5 % - A 18,75 % - B18,75 % Es ist aber folgende Verteilung geplant: - D 1/3 - A 1/3 - B 1/3 Fragen: - Wäre es möglich, dass die Gewinne für einen befristeten Zeitraum nicht nach Stimmanteilen ausgeschüttet werden? Also der Gesellschafter D erhält nicht einen Gewinnanteil in Höhe von 62,5 %, sondern bspw. 90%? Das ist quasi als Kompensation gedacht, da er eigentlich mehr Anteile haben müsste?
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