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Beteiligung an KG,Auflösung,Insolvenz

Unsere Mandantin, die A-GmbH, ist seit dem 30. November 2004 als Kommanditistin an der B-GmbH & Co. KG beteiligt. Die Anschaffungskosten betrugen 75.000 € (entspricht dem gezeichneten Kapital), welche als Beteiligung an einer Personengesellschaft in der A-GmbH bilanziert wurden. Am 18. November 2022 ergingen aufgrund nicht eingereichter Feststellungserklärungen Schätzbescheide für 2015 bis 2020 über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen und dem verrechenbaren Verlust für die B-GmbH & Co. KG zu Händen des Insolvenzverwalters. In den Bescheiden wurden die Beteiligungseinkünfte in Höhe von 0 € ausgewiesen, der Abgang der Beteiligung jedoch nicht. Der verrechenbare Verlust beträgt 4.435,31 €. Das Gesamtkapital wird mit –4.435,31 € ausgewiesen. Die Bescheide wurden mit dem folgenden Vermerk versehen: „Mit dieser Post erhalten Sie letztmalig Steuerbescheide für Ihre ehemalige Beteiligung an der B-GmbH & Co. KG.“ Laut der Auskunft des zuständigen Finanzamts ist die B-GmbH & Co. KG damit vollständig abgewickelt. Aufgrund bisher fehlender Mitteilungen wurde die Beteiligung an der B-GmbH & Co. KG im Jahresabschluss der A-GmbH für 2021 weiterhin bilanziell ausgewiesen. Unsere Fragen lauten daher: 1) Stellt die Abwicklung der B-GmbH & Co. KG einen ergebniswirksamen Anlagenabgang bei der A-GmbH dar? 2) In welchem Jahr wäre dieser zu berücksichtigen, und wie hoch wäre dieser auszuweisen?
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