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§ 8 Abs. 3 S. 3 KStG,Verdeckte Einlage bei Pensionsverzicht (Past-Service)

Eine GmbH besteht nur noch aus einer Pensionsrückstellung, es sind keine Aktiva mehr vorhanden. Die Pensionsrückstellung ist mit einem Wert von 202.000 € erfasst. Die GmbH hat einen Verlustvortrag in Höhe von 200.000 €. Die Zahlungen der Pension könnten nur noch aus Einlagen der Gesellschafter beglichen werden. Es ist kein Vermögen mehr vorhanden. Der Pensionsempfänger (auch Anteilseigner zu 60 %) würde nun auf die Zahlung der Pension verzichten. Die vorhandene Rückdeckungsversicherung ist bereits vollständig verbraucht. Ist dies aus steuerlicher Sicht ein Problem? Ist dieser Pensionsanspruch überhaupt noch werthaltig? Kann hier ohne Zufluss beim Pensionsempfänger darauf verzichtet werden?
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