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Steuerbefreiung,Zweckbetrieb

Mein Mandant ist ein Altenwerk in der Rechtform eines gemeinnützigen Vereins. Er ist Mitglied der Diakonie. Es werden folgende Tätigkeiten, neben dem Betrieb eines Pflegeheims und diverser Häuser für das betreute Wohnen, ausgeführt: -Essen aus Rädern (auch mit Belieferung externen Organisationen) -Hauswirtschaftliche Tätigkeiten im betreuten Wohnen und Daheim bei den Bedürftigen -mobiler Pflegedienst/Sozialstation an Externe = Nichtbewohner Die Tätigkeiten werden immer gegenüber Personen i.S.d. § 53 Nr.1 AO erbracht (Pflegebedürftige=Pflegegrad vorhanden, Alte > 75). Es ergeben sich nun folgende Fragen: Ist das Essen auf Rädern ein Zweckbetrieb? Hinsichtlicht der Belieferung externer Organisationen wohl nicht? Hauswirtschaftliche Dienste, kann man diese als Zweckbetrieb sehen, da hier ja eine Konkurrenz zu sonst steuerpflichtigen Pflegediensten besteht, die diese Leistungen ja auch anbieten? Mobiler Pflegedienst für Nichtbewohner. Liegt hier ein Zweckbetrieb vor, auch wenn hier die Konkurrenz zu steuerpflichtigen Pflegediensten besteht?
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