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Pkw,Kostendeckelung

Gesellschafter und Geschäftsführer F nutzt einen der GmbH gehörigen Pkw vertragsgemäß auch für private Zwecke. Ein Fahrtenbuch wird geführt. Monatlich versteuert F einen Nutzungsanteil – abschlägig – in Höhe von 250 €. Der Pkw ist zu Beginn des Jahres 2022 bereits abgeschrieben und wird im November 2022 für etwas über 5.000 € netto veräußert. Die laufenden betrieblichen Kosten belaufen sich im Jahr 2022 auf etwa 4.970 € netto. Die Versteuerung nach der 1-%-Methode (1 % = 692 € + 0,03 % = 80 € mtl.) übersteigt die laufenden Kosten. Nach der Fahrtenbuchmethode (privat = 62 %, W/A = 9 %, betrieblich = 29 %) müsste F etwa 4.138 € versteuern. ABER: Angenommen, das Fahrtenbuch bliebe außen vor. Dann könnte man ja die Versteuerung des Privatanteils auf die Höhe der Kosten begrenzen. Da die gesamten Kosten = 4.970 € aber höher sind als der private Nutzungsanteil nach der Fahrtenbuchmethode, macht das keinen Sinn, außer man könnte auch den Verkaufserlös in die Kostendeckelung mit einbeziehen. Entscheidende Frage also: Müssen bei Anwendung der Kostendeckelung nicht nur die Kosten, sondern auch der Verkaufserlös berücksichtigt werden? Und könnte sich somit der private Nutzungsanteil auf 0 € reduzieren? Weil die Erlöse in Höhe von 5.000 € höher sind als die Kosten von etwa 4.970 €?
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