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Erlösbuchung,Mietkaufvertrag

Einer meiner Mandanten (dt. GmbH) hat einem Kunden eine insolvenzsichere Kaufoption für eine Maschine gewährt. Der Kunde (dt. GmbH) meines Mandanten hat ein Förderverfahren für einen Zuschuss zur Maschine laufen. Bis zur Bestandskraft des Förderbescheids kann der Kunde die Option auszuüben. Die Maschine wird vom Kunden bereits genutzt. Hierfür hat der Kunde in Höhe des zukünftigen Kaufpreises eine Sicherheit bei meinem Mandanten hinterlegt. Mit Stellung der Sicherheit wird Besitz an der Maschine eingeräumt, mit bestandskräftiger Ablehnung wird der Besitz zurückgewährt. Sollte aufgrund einer bestandskräftigen Ablehnung des Förderantrags der Kauf nicht vollzogen werden, ist eine Nutzungsentschädigung zu leisten. Diese wird mit der Sicherheit verrechnet. Das zivilrechtliche Eigentum bleibt bis zur Optionsausübung beim Verkäufer. Nun meine Frage: Hat mein Mandant ratierlich für die Nutzung der Maschine durch seinen Kunden einen Erlös einzubuchen?
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