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§ 5 KStG,§ 9 KStG

Ein Berufsverband von Psychologen ist der „Verein P E.V.“ „Zweck des Vereins ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung und des öffentlichen Gesundheitswesens, insbesondere der allgemeinen seelischen Gesundheit.“ Die Körperschaft (Berufsverband) ist teilweise nach § 5 Abs. 1 Nr. 5 KStG von der Körperschaftsteuer befreit. (Zur Info: „Auch gemeinnützige Vereine können Spenden geben. Kommen die Mittel dazu aus dem steuerbegünstigten Bereich, gelten die Grenzen des § 58 Nr. 3 Abgabenordnung (AO). Spenden aus dem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb sind aber wie bei nicht gemeinnützigen Körperschaften steuerlich abzugsfähig.“) Fragen: Kann der Berufsverband aus seinem ideellen Bereich an gemeinnützige Vereine Spenden tätigen? Gibt es für den teilweise nach § 5 Abs. 1 Nr. 5 KStG von der Körperschaftsteuer befreiten Berufsverband ähnliche Begrenzungen von Spenden wie für einen Verein? Gibt es Weiteres zu beachten?
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