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§11 KStG,Liquidation,Steuererklärungen

Sehr geehrte Damen und Herren, wir bitten zu folgendem Sachverhalt um eine Stellungnahme: Unsere Mandantin ist eine GmbH, welche zum 30.04.2022 die Liquidation angemeldet hat. Zum 30.04.2023 ist das Sperrjahr abgelaufen und alle Vorgänge sind soweit erledigt. Wir haben die Liquidationsschlussbilanz und auch die Steuererklärungen 2023 erstellt. Diese können jedoch frühestens im April/Mai 2024 elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden. Die Gesellschaft möchte jedoch den Vorgang so schnell wie möglich erledigen und sich im Handelsregister löschen lassen. Dies geht jedoch erst, wenn das Finanzamt den Vorgang als abgeschlossen betrachtet. Sehen Sie eine Möglichkeit den Vorgang früher als im April/Mai 2024 abzuschließen? Ist eine Löschung erst in 2024 möglich? Kann man die Erklärung ggf. in Papierform beim Finanzamt einreichen? Mit freundlichen Grüßen Lisa Spranger
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