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unrealisierte Gewinne,Währungsumrechnung

Ich habe verschiedene Forderungen in USD, die ich zum 31.12.2022 in Euro bewerte. Daraus ergeben sich teilweise Verluste und Gewinne, die handelsrechtlich auszuweisen sind. Wie sind diese steuerlich zu bewerten? Ist eine § 60 II EStDV Abweichung nur für die Gewinne oder auch für die Verluste vorzunehmen?
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